Gut zu wissen

Gute Fragen.
Klare Antworten.

Bleibt mein Haus mein Eigentum?

Das Modell trennt Haus und Grundstück. Sie verkaufen das Grundstück und nutzen es über ein notariell vereinbartes Erbbaurecht. Eigentum am Haus sowie Rechte und Pflichten werden im konkreten Vertrag geregelt.

Welche laufenden Kosten entstehen?

Für die Nutzung des Grundstücks fällt ein Erbbauzins an. Höhe, mögliche Anpassungen, sonstige Kosten und Vertragslaufzeit werden vor einer Entscheidung transparent besprochen.

Muss ich für den Marktplatz ein Konto anlegen?

Nein. Anonymisierte Grundstücksangebote und wirtschaftliche Eckdaten sind öffentlich. Für Merkliste, Reservierungsanfragen und persönliche Unterlagen benötigen Sie einen Investorenzugang.

Sind Eigentümer- und Investorenbereich getrennt?

Ja. Beide Bereiche haben eigene Anmeldeseiten und serverseitig getrennte Rechte. Als Eigentümer sehen Sie Ihre Grundstücksanfrage; als Investor Ihre Investments und Reservierungen. Für beide Rollen sind separate Zugänge mit derselben E-Mail-Adresse möglich.

Was passiert nach meiner Anfrage?

Das Team prüft Ihre Angaben und Unterlagen, klärt Rückfragen und erstellt nach der Bewertung gegebenenfalls ein Angebot. Sie verfolgen den Bearbeitungsstand in Ihrem Eigentümerbereich.

Ist eine Reservierung schon ein Kauf?

Nein. Eine Reservierungsanfrage ist unverbindlich. Ein Grundstückskauf setzt die Prüfung der Voraussetzungen und einen notariellen Vertrag voraus.

Kann ich das Grundstück später zurückkaufen?

Eine Rückkaufoption kann Bestandteil der individuellen Vereinbarung sein. Preisformel, Fristen und weitere Voraussetzungen müssen ausdrücklich im Vertrag geregelt sein.

Wie funktioniert die Wertermittlung?

Der derzeit eingebundene Grundstückswertermittler bietet eine erste Orientierung. Das Ergebnis ist kein amtliches Gutachten und kein verbindliches Kaufangebot. Die individuelle Prüfung erfolgt anhand Ihrer Angaben und Unterlagen.

Ihre Frage ist noch offen? Schreiben Sie uns im Eigentümerbereich.